Absatz eins,Leitlinien sind unterbrochene Längsmarkierungen in weißer Farbe. Auf Autobahnen und Autostraßen hat die Breite der Leitlinien mindestens 15 cm, die Länge des Striches 6 m sowie die Länge der Unterbrechung 12 m zu betragen. Auf Autostraßen ohne baulich getrennte Richtungsfahrbahnen kann die Breite von Leitlinien auch bis auf 10 cm herabgesetzt werden, wenn die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird; die Länge der Unterbrechung einer Leitlinie kann in diesem Fall 9 m betragen. Auf allen übrigen Freilandstraßen hat die Breite der Leitlinie mindestens 10 cm, die Länge des Striches 6 m sowie die Länge der Unterbrechung 9 m zu betragen. In Ortsgebieten und vor Kreuzungen hat die Länge des Striches sowie der Unterbrechung einer Leitlinie je 3 m zu betragen.