ADR - Beförderung von Stalldünger - Widerruf
Bundesgesetzblatt Nr. 767 aus 1995,
Artikel eins
25.11.1995
Die Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 ADR betreffend die Freistellung von Stalldünger (Stoff der Klasse 6.2, Ziffer 9) von den Transportvorschriften Bundesgesetzblatt Nr. 16 aus 1984,) ist auf Grund der mit 1. Jänner 1995 in Kraft getretenen Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 357 aus 1995,