Kurztitel

Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 1995

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 191 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 27

Inkrafttretensdatum

20.03.1995

Außerkrafttretensdatum

30.09.1999

Text

D. Beschriftung und Bemalung

Anbringung

Paragraph 27, Andere als die für die Kennzeichnung oder für den Betrieb von Luftfahrzeugen vorgeschriebene Beschriftungen, Bemalungen und bildlichen Darstellungen dürfen an Luftfahrzeugen nicht geführt werden, wenn dadurch die Erkennbarkeit der Kennzeichen und der Farben der Republik Österreich oder die Sicherheit der Luftfahrt beeinträchtigt werden.