bedeutet der Ausdruck „Luftfahrtbehörden“ im Falle der Österreichischen Bundesregierung den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, und im Falle der Regierung der Ukraine die staatliche Lufverkehrsverwaltung (Anm.: richtig: Luftverkehrsverwaltung) im Auftrag des Verkehrsministeriums, oder jede andere Behörde, die zur Wahrnehmung der gegenwärtig von den vorgenannten Behörden ausgeübten Funktionen gesetzlich befugt ist;bedeutet der Ausdruck „Luftfahrtbehörden“ im Falle der Österreichischen Bundesregierung den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, und im Falle der Regierung der Ukraine die staatliche Lufverkehrsverwaltung Anmerkung, richtig: Luftverkehrsverwaltung) im Auftrag des Verkehrsministeriums, oder jede andere Behörde, die zur Wahrnehmung der gegenwärtig von den vorgenannten Behörden ausgeübten Funktionen gesetzlich befugt ist;