Absatz eins,Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in, dem die Vertragsstaaten einander schriftlich auf diplomatischem Wege mitteilen, daß die entsprechenden innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten gegeben sind.