bedeutet der Ausdruck „Luftfahrtbehörden“ im Falle der Österreichischen Bundesregierung den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, und im Falle Brasiliens den Minister für Luftfahrt, oder in beiden Fällen jede Person oder Körperschaft, die zur Wahrnehmung der gegenwärtig von den vorgenannten Behörden ausgeübten Funktionen befugt ist;