Kurztitel
Entgeltrichtlinienverordnung 1994
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 924/1994Bundesgesetzblatt Nr. 924 aus 1994,
Index
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Text
Aufschließungskosten
§ 3.Paragraph 3,
Bei der Ermittlung der Aufschließungskosten gemäß § 13 Abs. 2 Z 2 WGG ist von den Kosten jener Maßnahmen auszugehen, die Bei der Ermittlung der Aufschließungskosten gemäß Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer 2, WGG ist von den Kosten jener Maßnahmen auszugehen, die
der widmungsgemäßen Nutzung des Grundstückes und der widmungsgemäßen Benützung der auf ihm errichteten Baulichkeit dienten oder
gemäß behördlichem Auftrag im Sinne der späteren Nutzung des Grundstückes vorzunehmen waren.
Dabei sind Kosten, die für Aufwendungen innerhalb und außerhalb des Grundstückes erwachsen sind, soweit sie nicht bereits gemäß den §§ 1 und 2 berücksichtigt wurden, der Berechnung zugrunde zu legen.Dabei sind Kosten, die für Aufwendungen innerhalb und außerhalb des Grundstückes erwachsen sind, soweit sie nicht bereits gemäß den Paragraphen eins und 2 berücksichtigt wurden, der Berechnung zugrunde zu legen.