Kurztitel

Entgeltrichtlinienverordnung 1994

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 924 aus 1994,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Abkürzung

ERVO 1994

Index

98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Text

Aufschließungskosten

Paragraph 3,

Bei der Ermittlung der Aufschließungskosten gemäß Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer 2, WGG ist von den Kosten jener Maßnahmen auszugehen, die

  1. Ziffer eins
    der widmungsgemäßen Nutzung des Grundstückes und der widmungsgemäßen Benützung der auf ihm errichteten Baulichkeit dienten oder
  2. Ziffer 2
    gemäß behördlichem Auftrag im Sinne der späteren Nutzung des Grundstückes vorzunehmen waren.
Dabei sind Kosten, die für Aufwendungen innerhalb und außerhalb des Grundstückes erwachsen sind, soweit sie nicht bereits gemäß den Paragraphen eins und 2 berücksichtigt wurden, der Berechnung zugrunde zu legen.

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2017

Gesetzesnummer

10012450

Dokumentnummer

NOR12155661

alte Dokumentnummer

N9199442282J