Kraftfahrzeug ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird;
Kraftfahrgesetz 1967
Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1967, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 654 aus 1994,
BG
Paragraph 2,
01.01.1995
19.08.1997
KFG 1967
90/02 Kraftfahrrecht
Tritt gleichzeitig mit dem Zusatzpaket zum Abkommen über den
Europäischen Wirtschaftsraum, spätestens jedoch mit Inkrafttreten
des Staatsvertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen
Union, in Kraft.
Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
30.10.2017
10011384
NOR12155556
N9199440830J