Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle „Loosdorf“ im Bereich der Gemeinden Loosdorf und Hürm
Bundesgesetzblatt Nr. 546 aus 1994,
römisch fünf
Artikel eins
16.07.1994
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenverlauf der Rampen 1 und 2 der Anschlußstelle Melk der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Melk wie folgt bestimmt:
Die bereits unter Verkehr stehenden Rampen 1 und 2 der Anschlußstelle Melk werden von Rampen-km 0,135 bis Rampen-km 0,454 sowie von Rampen-km 0,120 bis Rampen-km 0,395 abgeändert.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Melk aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2 000 zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
20.02.2026
10012414
NOR12155350
N9199439012J