Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn – Anschlußstelle Wiesing/Achensee (Direktrampe Innsbruck–Zillertal) im Bereich der Gemeinde Wiesing
Bundesgesetzblatt Nr. 367 aus 1994,
römisch fünf
Artikel eins
14.05.1994
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Verlauf der zusätzlichen Direktrampe in der Anschlußstelle Wiesing/Achensee der A 12 Inntal Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Wiesing wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Direktrampe Innsbruck - Zillertal im Bereich der bestehenden Anschlußstelle Wiesing/Achensee der A 12 Inntal Autobahn beginnt bei AB-km 39,80 und stellt eine zusätzliche Verbindung zur B 181 Achensee Straße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Direktrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Wiesing aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. A 93.1003 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
23.02.2026
10012393
NOR12155106
N9199436024J