Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Protokoll
Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1994,
Vertrag - Multilateral
Artikel 20
28.01.1994
31.12.2003
99/09 Meteorologie
Vorrechte und Immunitäten für eigene Staatsangehörige und Personen
mit ständigem Aufenthalt
Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, ihren eigenen Staatsangehörigen oder Personen mit ständigem Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet die in Artikel 9, Artikel 10 Buchstaben b, d, e, f und h, Artikel 11 und Artikel 13 Buchstaben c und d vorgesehenen Vorrechte und Immunitäten zu gewähren.
18.04.2023
10012390
NOR12155099
N9199435624J