Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Protokoll
Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1994,
Vertrag - Multilateral
Artikel 6
28.01.1994
31.12.2003
99/09 Meteorologie
Die EUMETSAT kann jede Art von Geldmitteln, Devisen, Bargeld und Wertpapieren in Empfang nehmen und besitzen. Sie kann darüber für jede ihrer amtlichen Tätigkeiten frei verfügen und Konten in jeder beliebigen Währung in dem für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlichen Umfang besitzen.
18.04.2023
10012390
NOR12155085
N9199435610J