Europäische Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Abkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1994,
Vertrag - EUMETSAT
Artikel 3
23.12.1993
99/09 Meteorologie
Ziffer eins Gemäß Artikel 16.5 des EUMETSAT-Übereinkommens entrichtet Österreich eine Sonderzahlung an EUMETSAT in Höhe von 6 Millionen ECU. Diese Zahlung ist spätestens 30 Tage nach Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde zu leisten.
Ziffer 2 Für den Zeitraum bis zum Ende des Jahres 1993 werden keine weiteren Zahlungen mehr von Österreich verlangt.
18.04.2023
10012388
NOR12155054
N9199435577J