Kurztitel

Allgemeine Bundesvergabeverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1994,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,).

Text

Öffnung der Angebote gemäß Paragraph 33, BVergG

Paragraph 9,

Bei der Öffnung der Angebote gemäß Paragraph 33, BVergG gelten die Punkte 4.2.5 bis 4.2.8 der ÖNORM A 2050 mit der Maßgabe, daß auch einzelne Einheitspreise oder Positionspreise aus Schreiben der Bieter über nachträgliche Preisänderungen zu verlesen sind.