Absatz eins,Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer sind folgende Kurzparknachweise:
- Ziffer einsParkscheibe
- Ziffer 2Parkschein
- Ziffer 3Automatenparkschein
- Ziffer 4Parkometer
- Ziffer 5Parkzeitgeräte
- Ziffer 6Sondernachweise im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins,