Absatz eins,Der Versicherungsvertrag endet, wenn er
- Ziffer einsmit einem Monatsersten, 0 Uhr, begonnen hat, ein Jahr nach diesem Zeitpunkt,
- Ziffer 2zu einem anderen Zeitpunkt begonnen hat, mit dem nächstfolgenden Monatsersten, 0 Uhr, nach Ablauf eines Jahres,
es sei denn, es wurde eine kürzere Laufzeit als ein Jahr vereinbart.