Kurztitel

ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% - Wid.

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 432 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.07.1993

Text

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Justizminister des Königreiches Dänemark nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% Peressigsäure Bundesgesetzblatt Nr. 122 aus 1990,) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1993,