Bestimmung des Straßenverlaufes der S 16 Arlberg Schnellstraße – Halbanschlußstelle Dalaas/West im Bereich der Gemeinden Dalaas und Innerbraz
Bundesgesetzblatt Nr. 923 aus 1993,
römisch fünf
Artikel eins
31.12.1993
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Halbanschlußstelle Dalaas/West der S 16 Arlberg Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinden Dalaas und Innerbraz wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Halbanschlußstelle liegt bei km 43,270 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampe die Verbindung zur Landesstraße L 97 Klostertaler Straße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßenrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Dalaas und Innerbraz aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BS-9315/10 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsrampe
21.04.2026
10012234
NOR12153663
N9199318439L