Bestimmung des Straßenverlaufes der A 12 Inntal Autobahn – Anschlußstelle Hall/West im Bereich der Gemeinden Ampass und Hall in Tirol
Bundesgesetzblatt Nr. 853 aus 1993,
römisch fünf
Artikel eins
17.12.1993
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlußstelle Hall/West der A 12 Inntal Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Ampass und Hall in Tirol wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 69,706 und AB-km 70,617 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsstraße die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Ampass und Hall in Tirol aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 824a im Maßstab 1:1 000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsstraße
23.02.2026
10012230
NOR12153578
N9199318014L