Kurztitel
ADR - Widerruf von fünf Vereinbarungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 198/1993Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1993,
Text
Die Vereinbarungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich bzw. zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde der Schweiz
gemäß Rn. 10 602 ADR betreffend die Inkraftsetzung einer Übergangsregelung für die Kennzeichnung der Straßenfahrzeuge (BGBl. Nr. 587/1975)gemäß Rn. 10 602 ADR betreffend die Inkraftsetzung einer Übergangsregelung für die Kennzeichnung der Straßenfahrzeuge Bundesgesetzblatt Nr. 587 aus 1975,)
nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure in unterschiedlichen Zusammensetzungen (BGBl. Nr. 478/1989)nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure in unterschiedlichen Zusammensetzungen Bundesgesetzblatt Nr. 478 aus 1989,)
nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% und 16% Peressigsäure (BGBl. Nr. 479/1989)nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% und 16% Peressigsäure Bundesgesetzblatt Nr. 479 aus 1989,)
nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff) (BGBl. Nr. 480/1989)nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff) Bundesgesetzblatt Nr. 480 aus 1989,)
nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien (BGBl. Nr. 121/1990)nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien Bundesgesetzblatt Nr. 121 aus 1990,)
sind auf Grund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993 *1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1993,