Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der Stadt Wien
Bundesgesetzblatt Nr. 556 aus 1992,
römisch fünf
Artikel eins
05.09.1992
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn - Anschlußstellen IAKW und Reichsbrücke wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:
Die bereits unter Verkehr stehenden Rampensysteme der beiden Anschlußstellen werden durch die neu herzustellenden bzw. teilweise umzubauenden Rampen 100I, 200I, 300I und 400I sowie 300R, 600R und 700R abgeändert.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 11.302 A im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
26.02.2026
10012157
NOR12153153
N9199222203J