Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Reichsbrücke im Bereich der Stadt Wien
Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1992,
römisch fünf
Artikel eins
23.04.1992
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Teile der Rampen 300 R von km 0,00 bis km 0,35 und 500 R von km 0,00 bis km 0,30 der Anschlußstelle Reichsbrücke der A 22 Donauufer Autobahn werden als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenteile (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien aufliegenden Planunterlagen (Lageplan im Maßstab 1:2000) zu ersehen.
26.02.2026
10012133
NOR12152957
N9199220203J