Bestimmung des Straßenverlaufes der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Traun im Bereich der Stadtgemeinde Ansfelden
Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1992,
römisch fünf
Artikel eins
29.01.1992
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Verlauf einer zusätzlichen Rampe der Anschlußstelle Traun der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Ansfelden wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende zusätzliche Auffahrtsrampe Haid der bestehenden Anschlußstelle Traun beginnt an der Wasserwerkstraße (Gemeindestraße) und bindet bei AB-km 174,118 in den Bestand der A 1 West Autobahn in Richtung Salzburg ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Auffahrtsrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Ansfelden aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 9064 im Maßstab 1:2000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
20.02.2026
10012093
NOR12152827
N9199210307Y