Bestimmung des Straßenverlaufes der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinden Parndorf, Neusiedl am See, Zurndorf, Weiden am See, Gols, Mönchhof und Nickelsdorf
Bundesgesetzblatt Nr. 261 aus 1991,
römisch fünf
Artikel eins
06.06.1991
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 4 Ost Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Parndorf, Neusiedl am See, Zurndorf, Weiden am See, Gols, Mönchhof und Nickelsdorf wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 43,500 im Anschluß an den bereits mit Bundesgesetzblatt Nr. 326 aus 1989, verordneten Abschnitt der A 4 Ost Autobahn, führt über die Anschlußstellen Gols/Weiden mit Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 51 Neusiedler Straße, Mönchhof und Nickelsdorf und endet bei km 65,145 an der Staatsgrenze mit Ungarn.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Anschlußstellen Gols/Weiden, Mönchhof und Nickelsdorf mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Parndorf, Neusiedl am See, Zurndorf, Weiden am See, Gols, Mönchhof und Nickelsdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 10.42/1 und 10.42/2 jeweils im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsstraße
27.02.2026
10012062
NOR12152705
N9199115265J