Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Puchwerk im Bereich der Stadt Graz
Bundesgesetzblatt Nr. 710 aus 1990,
römisch fünf
Artikel eins
24.11.1990
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlußstelle Puchwerk der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Stadt Graz wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei km 1,00 des Abschnittes Graz/Ost-Graz/Liebenau der A 2 Süd Autobahn und stellt über Zu- und Abfahrtsstraßen die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz (Fuchsenfeldweg) her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Graz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2000 zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsstraße
26.02.2026
10012004
NOR12152493
N9199013569J