ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf
Bundesgesetzblatt Nr. 692 aus 1990,
Artikel eins
17.11.1990
Die Vereinbarung zwischen, dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister des Königreiches Norwegen nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern *1) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 10. Juli 1990, Zl. 151.048/1- I/5-90, seitens der Republik Österreich widerrufen.
Die für das ADR zuständige Behörde Norwegens hat am 17. September 1990 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 464 aus 1981,