Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Stadt Klagenfurt
Bundesgesetzblatt Nr. 519 aus 1990,
römisch fünf
Artikel eins
11.08.1990
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Stadt Klagenfurt wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei Plan-km 314,50 mit einer Anbindung an die B 92 Görtschitztal Straße, führt sodann nördlich des Flughafens Klagenfurt - Wörthersee über die Anschlußstelle Klagenfurt/Flughafen, unterfährt Terndorf und den Ehrenthalerberg in einem Tunnel, überquert sodann die Bahnlinie der ÖBB Amstetten-Tarvis und die bestehende B 83 Kärntner Straße, stellt anschließend im Bereich der Anschlußstelle Klagenfurt/Nord die Verbindung mit der gesondert verordneten neuen Trasse der B 83 Kärntner Straße her, verläuft anschließend im Bereich Lendorf und Trettnig teilweise in überdeckter Tieflage und bindet nach Durchörterung des Falkenberges im Bereich der Anschlußstelle Klagenfurt/West in die bereits unter Verkehr stehende Trasse der A 2 Süd Autobahn ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Anschlußstellen Klagenfurt/Flughafen, Klagenfurt/Nord und Klagenfurt/West mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Klagenfurt aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. Ausschussbericht 10255/1 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung werden die Verordnungen des Bundesministers für Bauten und Technik vom 15. November 1977, Bundesgesetzblatt Nr. 561, und vom 23. Juni 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 298, aufgehoben.
Zufahrtsstraße
25.02.2026
10011988
NOR12152475
N9199013029J