Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Korneuburg West/Leobendorf und der B 208 Eibesbrunner Straße sowie der B 3 Donau Straße und der B 6 Laaer Straße im Bereich der Gemeinden Korneuburg und Leobendorf
Bundesgesetzblatt Nr. 395 aus 1990,
römisch fünf
Artikel eins
13.07.1990
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlußstelle Alland West der A 21 Wiener Außenring Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Alland wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 14,474 und km 15,119 der A 21 Wiener Außenring Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen über eine Gemeindestraße die Verbindung zur Landeshauptstraße LH 110 her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Alland aufliegenden Planunterlagen (Plan- Nr. A 21/18-89 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
26.02.2026
10011981
NOR12152453
N9199012807J