Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der S 16 Arlberg Schnellstraße und der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinde Pians

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 12 aus 1990,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

10.01.1990

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

  1. Ziffer eins
    Der Straßenverlauf eines Abschnittes der S 16 Arlberg Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinde Pians wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei Bau-km 78,00 des mit Verordnung vom 24. September 1981, Bundesgesetzblatt Nr. 455, festgelegten Abschnittes (=km 7,470 neu) und endet nach der Anschlußstelle „Pians“ bei km 8,716 neu.
  1. Ziffer 2
    Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 171 Tiroler Straße wird im Bereich der Gemeinde Pians wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 158,625 und endet bei km 158,705 an den unter Punkt 1 festgelegten Rampen der Anschlußstelle Pians.
  1. Ziffer 3
    Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen einschließlich der Rampen der Anschlußstelle „Pians“ aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Pians aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 610 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 24. September 1981, Bundesgesetzblatt Nr. 455, von deren Bau-km 78,00 bis Bau-km 79,10 abgeändert.

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2025

Gesetzesnummer

10011919

Dokumentnummer

NOR12151958

alte Dokumentnummer

N9199010598J