Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 7 Mühlkreis Autobahn – Anschlußstelle „Neue Heimat“ im Bereich der Stadt Linz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1989,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

18.10.1989

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlußstelle „Neue Heimat“ der A 7 Mühlkreis Autobahn wird im Bereich der Stadt Linz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 2,010 und km 2,825 der A 7 Mühlkreis Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Linz aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. 8639/1a im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampen

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2026

Gesetzesnummer

10011818

Dokumentnummer

NOR12151698

alte Dokumentnummer

N9198912564H