Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 11 Karawanken Autobahn im Bereich der Stadt Villach

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 341 aus 1989,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

21.07.1989

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 11 Karawanken Autobahn wird im Bereich der Stadt Villach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 1,73 von dem bereits mit Verordnung vom 1. März 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 149, bestimmten Abschnitt „Bereich Villach“ ab, führt sodann zur Anschlußstelle St. Niklas mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen und bindet bei km 5,00 wieder in die bereits verordnete Trasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Anschlußstelle „St. Niklas“ mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Villach aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. 80246 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 1. März 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 149, von km 1,73 bis km 5,00 abgeändert.

Schlagworte

Zufahrtsstraße, Bundesgesetzblatt Nr. 149 aus 1979,

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2026

Gesetzesnummer

10011864

Dokumentnummer

NOR12151689

alte Dokumentnummer

N9198912555H