Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle Schachenwald-Freizeitzentrum (Vollanschluß) im Bereich der Marktgemeinde Unterpremstätten
Bundesgesetzblatt Nr. 192 aus 1989,
römisch fünf
Artikel eins
29.04.1989
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Anschlußstelle Schachenwald-Freizeitzentrum (Vollanschluß) wird im Bereich der Marktgemeinde Unterpremstätten wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellenden Rampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen zwischen km 4,85 und km 5,15 der bestehenden A 9 Pyhrn Autobahn und stellen als Zu- bzw. Abfahrtsstraßen die Verbindung mit L 397 Grabenfelder Straße her.
Im einzelnen ist der Verlauf dieser Zu- bzw. Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Unterpremstätten aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 9/46-1a im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zufahrtsstraße
09.03.2026
10011891
NOR12151677
N9198912543H