Kurztitel

Straßenverlauf der S 31 Burgenland Schnellstraße

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 249 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1989,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.09.1989

Text

Der Straßenabschnitt der S 31 Burgenland Schnellstraße wird im Bereich der Freistadt Eisenstadt wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt an der B 50 Burgenland Straße bei Projekt-km 33, 498, führt sodann in südöstliche Richtung unter niveaugleicher Kreuzung der Bahnlinie der ÖBB Wulkaprodersdorf-Parndorf und bindet bei Projekt-km 34,400 in den bereits mit Verordnung vom 8. April 1986, Bundesgesetzblatt Nr. 237, festgelegten Abschnitt „Umfahrung Eisenstadt” ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Freistadt Eisenstadt aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 805 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 8. April 1986, Bundesgesetzblatt Nr. 237, von Projekt-km 33,483 bis Projekt-km 34,400 abgeändert.