Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn im Bereich der Marktgemeinden Trumau und Ebreichsdorf
Bundesgesetzblatt Nr. 670 aus 1989,
römisch fünf
Artikel eins
30.12.1989
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 3 Südost Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinden Trumau und Ebreichsdorf wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 13,60 (neu) und schließt bei km 15,011 an den bereits mit Verordnung vom 4. November 1981, Bundesgesetzblatt Nr. 495, festgelegten anschließenden Abschnitt der A 3 Südost Autobahn an.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Marktgemeinden Trumau und Ebreichsdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 3/17-89 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung vom 4. November 1981, Bundesgesetzblatt Nr. 495, von km 13,00 bis km 15,011 abgeändert.
Bundesgesetzblatt Nr. 495 aus 1981,
27.02.2026
10011851
NOR12151504
N91989101282