Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Halbanschlußstelle Gersdorf im Bereich der Marktgemeinde Straß in Steiermark
Bundesgesetzblatt Nr. 610 aus 1988,
römisch fünf
Artikel eins
23.11.1988
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Die Halbanschlußstelle Gersdorf der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Straß in Steiermark wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei AB-km 36,7 des mit Verordnung vom 5. Feber 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 71, im Verlauf bestimmten Abschnittes „Straß“ der A 9 Pyhrn Autobahn und stellt über eine Zu- bzw. Abfahrtsstraße die Verbindung zur B 69 Südsteirische Grenz Straße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der Zu- bzw. Abfahrtsstraße der Halbanschlußstelle Gersdorf aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Straß in Steiermark aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 9/50-1 a im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführte Zu- bzw. Abfahrtsstraße Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Bundesgesetzblatt Nr. 71 aus 1979,, Zufahrtsstraße
10.03.2026
10011724
NOR12151257
N9198814683J