Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Stadtgemeinde Völkermarkt
Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1988,
römisch fünf
Artikel eins
30.01.1988
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Völkermarkt wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 291,667 von dem bereits mit Verordnung vom 28. August 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 406, festgelegten Abschnitt „Griffen-Grafenstein“ ab und bindet bei km 294,613 wieder in diesen ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Völkermarkt aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 100 252/1 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung vom 28. August 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 406, von km 291,667 bis km 294,613 abgeändert.
Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1980,
25.02.2026
10011785
NOR12151246
N9198814592J