Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Stadtgemeinde Völkermarkt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1988,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

30.01.1988

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Völkermarkt wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 291,667 von dem bereits mit Verordnung vom 28. August 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 406, festgelegten Abschnitt „Griffen-Grafenstein“ ab und bindet bei km 294,613 wieder in diesen ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Völkermarkt aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 100 252/1 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung vom 28. August 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 406, von km 291,667 bis km 294,613 abgeändert.

Schlagworte

Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1980,

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

10011785

Dokumentnummer

NOR12151246

alte Dokumentnummer

N9198814592J