Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Wald am Schoberpaß und Kalwang
Bundesgesetzblatt Nr. 6 aus 1988,
römisch fünf
Artikel eins
09.01.1988
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Wald am Schoberpaß und Kalwang wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 134,24 im Anschluß an den mit Verordnung vom 24. Juli 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 352, bestimmten Abschnitt „Gaishorn-Wald“, verläuft sodann nördlich der bestehenden B 113 Schoberpaß Straße, durchörtert den Pretallerkogel und endet bei km 141,90 an dem mit Verordnung vom 6. August 1985, Bundesgesetzblatt Nr. 354, bestimmten Abschnitt „Kalwang-Mautern“.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Trasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Wald am Schoberpaß und Kalwang aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 9-34 a/1 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Bundesgesetzblatt Nr. 352 aus 1980,, Bundesgesetzblatt Nr. 354 aus 1985,
09.03.2026
10011789
NOR12151242
N9198814588J