Betrieb von Amateurfunkstellen
Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1988,
Artikel eins
29.07.1988
BOTSCHAFT DER FÖDERATIVEN
REPUBLIK BRASILIEN
Wien, am 29. Juni 1988
Herr Minister!
Ich habe die Ehre, mich an Sie mit dem Vorschlag zum Abschluß eines Übereinkommens zwischen der Regierung der Föderativen Republik Brasilien und der Österreichischen Bundesregierung zu wenden, das auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen im jeweils anderen Staat unter den folgenden Bedingungen, vorbehaltlich des Artikel 41, der Vollzugsordnung für den Funkdienst von Malaga-Torremolinos vom 25. Oktober 1973, ermöglicht. Der Vorschlag lautet wie folgt:
Sollte die Österreichische Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmen, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note sowie die Antwortnote, in der das Einverständnis Ihrer Regierung erteilt wird, ein Übereinkommen zwischen unseren Regierungen darstellen, welches 30 Tage nach Einlangen der Antwortnote in Kraft tritt und von jeder vertragschließenden Partei gekündigt werden kann, wobei die Kündigung zwei Monate nach Einlangen der auf diplomatischem Weg übermittelten schriftlichen Mitteilung wirksam wird.
Ich benützte diese Gelegenheit, um Sie, Herr Minister, des Ausdrucks meiner vorzüglichen Hochachtung zu versichern.
Joao Tabajara de Oliveira
Botschafter von Brasilien
Herrn
ao. Gesandten und bev. Minister
Dr. Erich Binder
Wien
BUNDESMINISTERIUM FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Wien, am 29. Juni 1988
Herr Botschafter!
Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer Exzellenz vom 29. Juni 1988 zu bestätigen, die in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut hat:
„Ich habe die Ehre, . . . (es folgt der weitere Text der
brasilianischen Note in deutscher Sprache) . . . zu versichern.''
Ich beehre mich zu bestätigen, daß die Österreichische Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmt und daß die Note Eurer Exzellenz sowie diese Antwortnote ein Übereinkommen zwischen unseren Regierungen darstellen, welches 30 Tage nach Einlangen dieser Antwortnote in Kraft treten wird.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Sie, Herr Botschafter, des Ausdrucks meiner vorzüglichen Hochachtung zu versichern.
Erich Binder
ao. Gesandter und bev. Minister
S. E. Herrn Joao Tabajara de Oliveira
ao. und bev. Botschafter der Föderativen Republik Brasilien
Wien