Absatz eins,Die Bestimmungen dieses Abkommens berechtigen Unternehmer mit dem Sitz in Österreich oder Portugal, Personen oder Güter auf der Straße in Kraftfahrzeugen, die in einem der beiden Staaten zugelassen sind, zwischen den Staatsgebieten der Vertragsparteien oder im Transit durch ihre Staatsgebiete zu befördern.