„deutsche Schiffe“: die im Geltungsbereich dieses Vertrages in einem deutschen Binnenschiffsregister amtlich eingetragenen Binnenschiffe, mit denen Personen- oder Güterverkehr ohne eine besondere Fahrterlaubnis betrieben werden kann;
Vertrag zwischen Österreich und Deutschland über den Binnenschiffsverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 219 aus 1987,
Vertrag – BRD
Artikel eins
01.08.1987
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Im Sinne dieses Vertrages sind
Personenverkehr, Ladestelle
17.02.2020
10011660
NOR12150854
N9198711954L