Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden St. Pankraz und Roßleithen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 108 aus 1987,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

28.03.1987

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinden St. Pankraz und Roßleithen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei AB-km 35,645 am südlichen Ufer der Teichel, führt von dort über die Anschlußstelle Hinterstoder zum Lainberg, durchörtert diesen und schließt in der Folge bei AB-km 46,650 an den bereits verordneten Abschnitt „Anschlußstelle Windischgarsten“ an. AB-km 48,650 entspricht dem AB-km 46,800 der Verordnung vom 1. Dezember 1981, Bundesgesetzblatt Nr. 583.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Anschlußstelle Hinterstoder mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 138 Pyhrnpaß Straße aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden St. Pankraz und Roßleithen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 48 im Maßstab 1 : 5000) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Bundesgesetzblatt Nr. 583 aus 1981,, Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2026

Gesetzesnummer

10011687

Dokumentnummer

NOR12150762

alte Dokumentnummer

N9198710081X