Bestimmung des Straßenverlaufes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinden Eberndorf und Globasnitz
Bundesgesetzblatt Nr. 168 aus 1987,
römisch fünf
Artikel eins
01.05.1987
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße wird im Bereich der Gemeinden Eberndorf und Globasnitz wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 5,2 (neu), verläuft sodann südlich der bestehenden Straße in gestreckterer Linienführung und bindet bei km 5,7 (neu) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Eberndorf und Globasnitz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Gleichzeitig mit dieser Verordnung wird die Verordnung vom 5. Dezember 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 643, von Plan-km 4,95 bis km 8,90 (alt) aufgehoben.
Bundesgesetzblatt Nr. 643 aus 1978,
15.04.2026
10011651
NOR12150756
N9198710075X