Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Inzersdorf im Kremstal und Schlierbach
Bundesgesetzblatt Nr. 197 aus 1987,
römisch fünf
Artikel eins
20.06.1987
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Inzersdorf im Kremstal und Schlierbach wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei AB-km 14,50 von der mit Verordnung vom 2. August 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 438, festgelegten Trasse ab, verläuft in der Folge östlich derselben über die Anschlußstelle Inzersdorf und bindet bei AB-km 20,00 wieder in die bereits verordnete Trasse ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Trasse einschließlich der Anschlußstelle Inzersdorf mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 138 Pyhrnpaß Straße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Inzersdorf im Kremstal und Schlierbach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 8 im Maßstab 1 : 5 000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung vom 2. August 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 438, von AB-km 14,50 bis AB-km 20,00 abgeändert.
Bundesgesetzblatt Nr. 438 aus 1978,, Zufahrtsstraße
09.03.2026
10011693
NOR12150755
N9198710074X