Bestimmung des Straßenverlaufes der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinden Fischamend, Haslau-Maria Ellend, Enzersdorf an der Fischa und Göttlesbrunn-Arbesthal
Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1987,
römisch fünf
Artikel eins
19.08.1987
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 4 Ost Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Fischamend, Haslau-Maria Ellend, Enzersdorf an der Fischa und Göttlesbrunn-Arbesthal wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 19,02 im Anschluß an den mit Verordnung vom 5. September 1984, Bundesgesetzblatt Nr. 371, bestimmten Abschnitt „Anschlußstelle Fischamend“, überführt in der Folge die Bahnlinie der ÖBB Wien Aspangbahnhof-Wolfsthal und endet bei km 23,00.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Trasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Fischamend, Haslau-Maria Ellend, Enzersdorf an der Fischa und Göttlesbrunn-Arbesthal aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 4/51-85 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Bundesgesetzblatt Nr. 371 aus 1984,
27.02.2026
10011702
NOR12150746
N9198710065X