Betrieb von Amateurfunkstellen
Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1986,
Artikel eins
25.07.1986
(Übersetzung)
Wien, am 26. Mai 1986
Herr Minister!
Ich habe die Ehre, mich an Sie, Herr Minister, mit dem Vorschlag zum Abschluß eines Übereinkommens zwischen der Chilenischen Regierung und der Österreichischen Bundesregierung zu wenden, das auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen im jeweils anderen Staat unter den folgenden Bedingungen, vorbehaltlich des Artikels 41 der Vollzugsordnung für den Funkdienst im Anhang des Internationalen Fernmeldevertrages von Malaga - Torremolinos vom 25. Oktober 1973 ermöglicht.
Der Vorschlag lautet wie folgt:
Sollte die Österreichische Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmen, beehre ich mich, Ihnen, Herr Minister, vorzuschlagen, daß diese Note sowie Ihre Antwortnote, in der das Einverständnis Ihrer Regierung erteilt wird, ein Übereinkommen zwischen unseren Regierungen bilden, welches 60 Tage nach Einlangen Ihrer Antwortnote in Kraft tritt. Dieses Übereinkommen kann von jeder der Vertragschließenden Parteien gekündigt werden, wobei die Kündigung zwei Monate nach Einlangen der entsprechenden, auf diplomatischem Weg übermittelten schriftlichen Mitteilung wirksam wird.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Sie, Herr Minister, des Ausdruckes meiner vorzüglichen Hochachtung zu versichern.
Rafael Ortiz Navarro m. p.
(außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter von Chile in
Österreich)
Herrn
Dr. Erich Binder
außerordentlicher Gesandter
und bevollmächtigter Minister
Bundesministerium für
Auswärtige Angelegenheiten
Wien
Wien, am 26. Mai 1986
Herr Botschafter!
Ich beehre mich, den Empfang der Note Ihrer Exzellenz vom 26. Mai 1986 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat:
„Ich habe die Ehre, ... (es folgt der weitere Text der chilenischen Note in deutscher Sprache) ... zu versichern.''
Ich beehre mich zu bestätigen, daß die Österreichische Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmt und daß die Note Ihrer Exzellenz sowie diese Antwortnote ein Übereinkommen zwischen unseren Regierungen darstellt, welches 60 Tage nach Einlangen dieser Antwortnote in Kraft treten wird.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihre Exzellenz meiner vorzüglichen Hochachtung zu versichern.
Dr. Erich Binder m. p.
(außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister)
Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Seiner Exzellenz
Herrn Rafael Ortiz Navarro
außerordentlicher und bevollmächtigter
Botschafter von Chile
Wien