Raumordnung - Zusammenarbeit
Bundesgesetzblatt Nr. 454 aus 1985,
Artikel eins,
01.12.1985
Artikel 1
Zur Förderung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung und Raumplanung, insbesondere soweit sie die Gebiete nahe der gemeinsamen Staatsgrenze betreffen, wird von den Vertragsparteien eine österreichisch-ungarische Kommission für Raumordnung und Raumplanung (im folgenden Kommission genannt) gebildet.