Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1985,

Typ

Vertrag – Äthiopien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.08.1985

Außerkrafttretensdatum

31.10.2025

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

Das Abkommen ist mit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens,

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 165 aus 2025,, als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 45 aus 2026,).

Text

ANHANG B

Zwischenpunkte und Punkte darüber hinaus können von dem von jeder Vertragschließenden Partei namhaft gemachten Fluglinienunternehmen ohne Ausübung der Verkehrsrechte der fünften Luftfreiheit angeflogen werden.

Die etwaige Ausübung der Verkehrsrechte der fünften Luftfreiheit kann von den Luftfahrtbehörden der beiden Vertragschließenden Parteien vereinbart werden.

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2026

Gesetzesnummer

10011594

Dokumentnummer

NOR12149677

alte Dokumentnummer

N9198511172X