Luftverkehrsabkommen (Äthiopien)
Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1985,
Vertrag – Äthiopien
Anlage 2
01.08.1985
31.10.2025
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Das Abkommen ist mit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens,
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 165 aus 2025,, als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 45 aus 2026,).
Zwischenpunkte und Punkte darüber hinaus können von dem von jeder Vertragschließenden Partei namhaft gemachten Fluglinienunternehmen ohne Ausübung der Verkehrsrechte der fünften Luftfreiheit angeflogen werden.
Die etwaige Ausübung der Verkehrsrechte der fünften Luftfreiheit kann von den Luftfahrtbehörden der beiden Vertragschließenden Parteien vereinbart werden.
27.04.2026
10011594
NOR12149677
N9198511172X