Kurztitel

Wohnbauförderungsgesetz 1984

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 482 aus 1984,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 50

Inkrafttretensdatum

01.01.1985

Abkürzung

WFG 1984

Index

98/01 Wohnbauförderung

Text

Rückzahlung

Paragraph 50,

Hat ein Wohnungseigentümer den auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Darlehensteilbetrag zurückgezahlt, so ist er von seiner Haftung für das Förderungsdarlehen zu befreien; das Land hat in die Einverleibung der Löschung des Pfandrechtes hinsichtlich seines Anteiles einzuwilligen.

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2019

Gesetzesnummer

10011578

Dokumentnummer

NOR12149534

alte Dokumentnummer

N9198412021Y