Kurztitel

Wohnhaussanierungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 483 aus 1984,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 20

Inkrafttretensdatum

01.01.1985

Abkürzung

WSG

Index

98/02 Wohnungsverbesserung, Startwohnungen, Beihilfen

Text

Rückzahlung

Paragraph 20,

Hat ein Wohnungseigentümer den auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Darlehensteilbetrag zurückgezahlt, so ist er von seiner Haftung für das Förderungsdarlehen zu befreien; das Land hat in die Einverleibung der Löschung des Pfandrechtes hinsichtlich seines Anteiles einzuwilligen.

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2019

Gesetzesnummer

10011579

Dokumentnummer

NOR12149455

alte Dokumentnummer

N9198411942Y