Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1982
Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1982,
BG
Paragraph 9
16.04.1982
98/01 Wohnbauförderung
Im Bundesfinanzgesetz 1982 ist in der Anlage römisch eins (Bundesvoranschlag) der Ansatz 1/53214/23 „Zuschüsse nach dem Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1982“ zu eröffnen. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Jahre 1982 die beim Ansatz 1/53214 anfallenden Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 90 Millionen Schilling zu tätigen und die dadurch eintretende Jahresausgabenüberschreitung durch gleichhohe Ausgabenrückstellungen beim Ansatz 1/59839 zu bedecken.
04.04.2019
10011540
NOR12149270
N9198243610L